hi, Nelkchen, ja, ich weiß dass du das geschrieben hast. ich meinte allergisch in den Augen - aber deine Formulierung ist viel besser: empfindlich reagieren und individuelle Empfindlichkeit.
ich hab gestern noch mal ein büschen rumgegurkt auf der Herstellerseite von Hylo-comod. da steht dass das Hylo-Gel verordnungsfähig sei.
Hat das einer von euch?
Erstattet das die KK??
Sollte man die Ärzte mal drauf hinweisen?
Flöckchen, das ist keine Zuzahlung, sondern eine Aufzahlung. Zuzahlung wären 5,-€. Wenn du befreit bist von der Zuzahlung muss man aber die Aufzahlung zahlen. Auzahlung bedeutet, dass man den Differenzbetrag zum Festbetrag ausgleichen muss, egal ob man von der Zuzahlung befreit ist. Wer nicht befreit ist, muss für das Hylo Gel demzufolge 5,-€ + 1,70 € zahlen. Das gilt für Kassenpatienten.