Gleichstellung

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14 Jahre 6 Monate her #826 von Rosenduft
Gleichstellung wurde erstellt von Rosenduft
Sehr geehrter Herr Dr. Tomiak,
bei mir ist jetzt ein Sjögren-Syndrom in der Rheumatologischen Ambulanz im Krankenhaus Köln-Porz diagnostiziert worden. Zuerst hieß es, es wäre ein sekundäres Sjögren, jetzt ist es ein primäres Sjögren. Habe die üblichen schlimmen Beschwerden an den Augen und im und um den Mund herum. Arbeite noch Vollzeit, habe aber wegen meiner Beschwerden und den häufigen Arztbesuchen und Kuraufenthalten einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung (mindestens 30 %) gestellt, um besseren Kündigungsschutz zu haben. Tatsächlich ist mir jetzt am 30.09. aufgrund meiner Erkrankung gekündigt worden. Habe Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben. Jetzt warte ich dringend auf die Bescheidung des Antrags. Bitte können Sie mir sagen, welche Chancen bei Sjögren auf die Festellung einer Schwerbehinderung bestehen? Und kann man die Bearbeitung des Antrags irgendwie forcieren? Brauche dringend diese Gleichstellung, damit ich wenigstens nach 14 Jahren aufopferungsvoller Tätigkeit eine Abfindung bekomme. Bin ziemlich verzweifelt und bitte höflich um eine baldige Antwort Ihrerseits.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Rosenduft

52 Jahre, Köln, Diagnose Aug. 2008

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14 Jahre 5 Monate her #832 von Dr. Tomiak
Dr. Tomiak antwortete auf Re:Gleichstellung
Wegen der Bearbeitungsgeschwindigkeit müssten Sie beim Versorgungsamt nachfragen. Als Datum gilt auf jeden Fall die Antragsstellung, wie lange die Bearbeitung auch dauert. Die \"Basis-GdB\" für Kollagenose beträgt wohl 20%, je nach Schwere der Erkrankung oder Zusatzerkrankungen kommen dann im Einzelfall noch Prozente dazu. Die Gleichstellung wird vom Arbeitsamt anerkannt, nämlich dann wenn man ohne die Schwerbehinderung einen Arbeitsplatz verliert oder einen solchen nicht bekommt. Mit der Gleichstellung ist das Versorgungsamt nicht unmittelbar beschäftigt. Fragen Sie beim Arbeitsamt nach, wie das Verfahren abläuft (Antrag auf Gleichstellung). Schwerbehindert gilt man ab 50%. Ihre persönlichen Chancen kann ich nicht einschätzen, wenn keine schwere Organbeteiligung vorliegt, sind sie wahrscheinlich eher gering. Wenn Sie zusätzliche Erkrankungen haben (Arthrosen mit Funktionsstörungen, andere), können diese den GdB erhöhen.
Herzliche Grüße
Ch. Tomiak

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