Lieber Mario,
von ärztlicher \"Unterstützung\" würde ich nicht sprechen wollen. Ob Sie erwerbsgemindert sind, wird auf Antrag bei Ihrem Rentenversicherer geprüft. Der Jurist (!) prüft dann, ob die Voraussetzungen für Leistungen überhaupt erfüllt sind (Betragszeiten etc.). Er muss sich sachkundig machen. Dazu zieht er/sie ärztliche Gutachten heran, zunächst einmal existierende Arztbriefe. Ggf. werden ärztliche Gutachten in Auftrag gegeben. Die einzelnen Manifestationen müssen bewertet werden, inwiefern sie Ihr Leistungsvermögen einschränken. Die \"Schallmauer\" sind 6 Stunden täglicher Arbeit. Sind Sie vor dem 2.1.1961 geboren, wird geprüft, ob ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit vorliegt. Ob die gesundheitlichen Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, kann ich ohne Untersuchung nicht beurteilen. Ich nehme an, dass die Krankenkassen ohnehin bald geklärt haben will, ob die Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Evtl. werden Sie auch in eine Rehabilitation geschickt.
Herzliche Grüße
Ch. Tomiak