meine Mutter hat das Sjörgen-Syndrom und andere diverse Autoimmunkrankheiten (Kollagenose, Rheuma, verminderte Lungenfunktion etc.).
Nachdem mir meine Mutter nun mitgeteilt hat, dass sie weder die Emser Inhalationsflüssigkeit für ihren Inhalator noch die Augentropfen verschrieben bekommt, um ihre Atemwege und Schleimhäute feucht zu halten, stellt sich mir hier vordergründig die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen man diese Arznei- und Heilmittel ärztlich auf Rezept verordnet bekommt. Es kommt mir schon recht spanisch vor, dass man das Hilfmittel Inhalator ärztlich verordnet bekommt, aber das zugehörige Präparat selber finanzieren muss. Ich frage mich, ob das vorgeschoben ist, um das Arzneimittelbudget des behandelnden Arztes nicht zu sehr zu belasten.
Daneben stellt sich die Frage, ob auch Cremes zur Linderung von äußeren Behandlung von trockener Haut im Zusammenhang mit der Erkrankung verordnet werden kann.
Über eine zeitnahe Antwort über die Möglichkeiten einer ärztlichen Verordnung wäre ich sehr dankbar.
Für die Linderung der oralen und okulären Sicca-Symptomatik werden für Patienten mit einem Sjögren-Syndrom Tränen- und Speichelersatzprodukte von der Krankenkasse übernommen (jedoch nicht alle Produkte) und können dementsprechend verordnet werden. Auf dem Rezept muss aber die Diagnose vermerkt sein.
Da Inhalationen üblicherweise nicht zur Linderung der Mundtrockenheit eingesetzt werden, werden diese soweit ich weiß auch nicht erstattet. Vielleicht könnten Sie hier jedoch Rücksprache mit der Krankenkasse halten.
Hautcremes zur Linderung der Hauttrockenheit wurden zumindest bei einiger unserer Patienten, wenn das Rezept mit der Diagnose versehen ist, auch schon erstattet (z.B. Ultrasicc).
Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Hofauer
PD Dr. med. B. Hofauer
Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München