Hallo saphier 44,
Die Anerkennung einer erheblichen Gehbehinderung(Merkzeichen G)kommt
für Rheumakranke in Frage,die schwere und dauerhafte Gelenkveränderungen jeweils mindestens eines Hüft-,Knie-.Und Sprunggelenkes oder des
Mittelfusses oder der Zehengelenke haben und nur noch eingeschrängt
gehfähig sind.Davon ist auszugehen,wenn der Betroffene nur noch bis zu zwei KM oder nur noch eine halbe Stunde laufen kann.
Die Beurteilung bei den Kollagenosen richtet sich nach Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den Allgemeinzustand,wobei auch eine Analogie zu den Muskelkrankheiten
in Betracht kommen kann(vorzeitiges Ermüden,Gelenkkontrakturen,Deformitäten bis hin zu Geh-und Stehfähigkeit
Für die Dauer einer über sechs Monate anhaltenden Therapie(hochdosierte
Cortisonbehandlung soll ein GdB von 50 nicht unterschritten werden.
Nachzulesen auch im Wegweiser für Rheumabetroffene:Ihre Rechte im
Sozialsystem.Erhältlich bei der Deutsche Rheuma Liga.
Ich hoffe, Du kannst damit etwas anfangen.
LG Schneeflocke
Nicht weil es so schwer ist,
wagen wir es nicht,sondern weil wir es nicht wagen,ist es schwer.