Hallo Mips, das sind ja viele Fragen auf einmal. Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und habe auf eigenen Wunsch meine Arbeitszeit auf 30 Stunden gesenkt, vor allem weil ich ja meine behinderte Tochter pflege. Zumindest Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse für mich, so dass ich da keine Einbußen habe. Ansonsten ist man natürlich in jeder Beziehung gestraft, wenn man Teilzeit macht. Weniger Geld auf jeden Fall, ob weniger Arbeit ist dahingestellt. Ich musste erst kämpfen, bis mir adäqut Aufgaben abgenommen wurden. War also noch intensiver als vorher.
Ich würde Dir keinen Umsetzungsantrag empfehlen, sondern ggf. einen Antrag auf weitere Arbeitszeitreduzierung. Der Rechtsanspruch darauf ergibt sich aus § 81 (5) SGB IX. Das heißt, außer der Arbeitszeit und demzufolge quantitativen Reduzierung Deiner Aufgaben ändert sich nichts. Qualitativ würde ich mich auf nichts einlassen wegen der ggf. geringeren Vergütung. Das I-Amt hält im übrigen eine um 30 % geringere Vergütung für zumutbar, wenn die bisherige Aufgabe behinderungsbedingt nicht mehr wahrgenommen werden kann. Der Arbeitgeber vergütet nur gemäß Tarif. Darüber hinaus gehende Rechte hast Du nicht. Wenn Du eine Leistungsminderung hast, z.B. öfter Pausen brauchst, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, beim Integrationsamt finanzielle Mittel zum Ausgleich der Minderleistungen zu beantragen. Mit dem Geld kann er dann z.B. stundenweise Aushilfen beschäftigen oder den Kollegen die für Dich Aufgaben übernehmen Prämien zahlen. Das verbessert Deine Position weil Du einerseits kein schlechtes Gewissen haben musst und andererseits das Integrationsamt nicht mehr so leicht einer Kündigung zustimmen würde.
Rat und Hilfe findest Du bei der Vertrauensperson der Schwerbehinderten in Deiner Dienststelle (Schwerbehindertenvertretung), sollte es die nicht geben beim Personalrat. Wenn Du willst, dann auch bei mir über eine persönliche Nachricht.